Verschmelzung

Erfahren Sie mehr über die erfolgreiche Verschmelzung der Wohnungsbaugenossenschaft Bad Kleinen eG auf die Wohnungsgenossenschaft Friedenshof eG im Jahr 2023 – für alle Mitglieder ein wichtiger Schritt zur Stärkung der wirtschaftlichen und organisatorischen Leistungsfähigkeit der Genossenschaft für die Zukunft.

Zusammen stärker: Die erfolgreiche Verschmelzung unserer Genossenschaften

Eine Verschmelzung zweier Genossenschaften ist in erster Linie ein Kommunikationsprozess. Man lernt sich kennen, tauscht sich aus und unterstützt sich bei der Lösung von Problemen. Mitglieder der beiden Aufsichtsräte und Vorstände entwickeln die Idee der Verschmelzung beider Unternehmen und setzen sie um. Wir machen einfach mal eine Verschmelzung!

Nein, eine Verschmelzung ist alles andere, als "einfach mal so" gemacht. Sie ist kein Sprint, sondern ein Marathon.

Begonnen hat alles durch eine Anfrage der Wohnungsbaugenossenschaft Bad Kleinen eG (WBG Bad Kleinen eG) beim Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen e.V. (VNW). Damit wurde im Jahr 2019 der Grundstein für die Kooperation der WBG Bad Kleinen eG mit der Wohnungsgenossenschaft Friedenshof eG (WG Friedenshof eG) aus Wismar gelegt.

Im September 2019 vereinbarten beide Genossenschaften erste konkrete Schritte zur freundschaftlichen Kooperation. In den folgenden Monaten - oder besser Jahren - reifte die Überlegung, die Zusammenarbeit beider Genossenschaften zu vertiefen, die letztlich am 16. und 17. August 2021 in der getrennten Beschlussfassung der Aufsichtsräte und der Vorstände beider Unternehmen mündete, die Fusion der Genossenschaften durch eine Verschmelzung zu prüfen und eine Absichtserklärung (Letter of Intent) zu vereinbaren.

Mit einem umfassenden Unternehmens- und Verschmelzungskonzept wurde die Basis für die Bewertung des Prozesses gelegt: Für ein „Ja“ oder ein „Nein“ zur Verschmelzung. Um es kurz zu machen: In der ersten gemeinsamen Sitzung der Vertreter von Aufsichtsrat und Vorstand der WBG Bad Kleinen eG und der WG Friedenshof eG gab es am 11. Januar 2022 ein einstimmiges Votum dafür, die Verschmelzung der beiden Genossenschaften vorzubereiten und die Mitgliederversammlungen darüber abstimmen zu lassen.

Der Verschmelzungsvertrag wurde erarbeitet, die Satzung der künftigen Genossenschaft sowie die Geschäftsordnungen für den Aufsichtsrat und den Vorstand der künftigen Genossenschaft vorbereitet. Gutachten wurden erstellt. Die Mitglieder wurden durch einen umfangreichen Flyer und natürlich auch persönlich auf den Mitgliederversammlungen über die Idee einer Verschmelzung der beiden Genossenschaften informiert. Die Resonanz war ausgesprochen positiv und bestätigte die Vertreter der Gremien beider Genossenschaften, den eingeschlagenen Weg weiterzugehen.

Es dauerte bis zum 24.08.2023, um die Rechtswirksamkeit der Verschmelzung zu erwirken. War damit der Verschmelzungsprozess abgeschlossen? Nein. Damit fing die eigentliche Arbeit, aus zwei Unternehmen eines zu schaffen, erst an. Aber es hat sich gelohnt!